1. Am 1. Tag muss das Fehlen des Kindes von den Erziehungsberechtigten unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer telefonisch gemeldet werden. Der AB ist geschaltet und wird täglich zwischen 7 und 7.30 Uhr abgehört. Von ca. 8-10 Uhr ist das Sekretariat besetzt und Frau Sánchez kann die Krankmeldung persönlich entgegennehmen.
Bitte keine Krankmeldung über Klassen- oder Fachlehrer, weil nicht jeder zur ersten Stunde da ist und somit die Entschuldigung nicht unbedingt mitbekäme.
2. Ab dem 2. Tag ist der Entschuldigungsplicht telefonisch, elektronisch oder schriftlich nachzukommen.
3. Ab dem 3. Tag bekommt die Klassenlehrkraft eine schriftliche Entschuldigung. Die Entschuldigungen werden datengeschützt gesammelt und am Ende des Schuljahres vernichtet. Das Kind bringt die Entschuldigung bei seiner Rückkehr mit.